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   LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2011 - 3 Ta 7/11   

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LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2011 - 3 Ta 7/11 (https://dejure.org/2011,77983)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.01.2011 - 3 Ta 7/11 (https://dejure.org/2011,77983)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Januar 2011 - 3 Ta 7/11 (https://dejure.org/2011,77983)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW

    ZPO §§ 935 ff.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 935 ff.
    Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung während der Kündigungsfrist, kein Verfügungsgrund

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2011 - 3 Ta 7/11
    Der Anspruch beruht unmittelbar auf der sich für den Arbeitgeber aus § 242 BGB unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen der Art. 1 und 2 GG über den Persönlichkeitsschutz ergebenden arbeitsvertraglichen Förderungspflicht der Beschäftigungsinteressen des Arbeitnehmers (BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122 ).

    Das würde auf einen Zwang zum Nichtstun hinauslaufen und den betreffenden Arbeitnehmer nicht mehr als vollwertiges Glied der Berufsgemeinschaft und der Gesellschaft überhaupt erscheinen lassen (vgl. BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - Juris-Rn. 30, BAGE 48, 122 ).

    Vor Ablauf der Kündigungsfrist ist der Arbeitnehmer durch den allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch (BAG GS 1/84, NZA 1985, 702) ausreichend geschützt (LAG Hessen 10. Mai 2010 - 16 Sa 156/10 - Juris-Rn. 29).

  • LAG Düsseldorf, 01.06.2005 - 12 Sa 352/05

    Einstweilige Verfügung auf tatsächliche Beschäftigung, Verfügungsgrund

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2011 - 3 Ta 7/11
    Der Antragsteller muss auf die Erfüllung seines Anspruchs dringend angewiesen sein, die geschuldete Handlung ist so kurzfristig zu erbringen, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist und der dem Antragsteller aus der Nichterfüllung drohende Schaden muss außer Verhältnis zu dem Schaden stehen, der dem Antragsgegner aus der sofortigen vorläufigen Erfüllung droht (vgl. LAG Berlin 4. Oktober 2005 - 12 Sa 1267/05 - LAG Berlin vom 4. Januar 2005 - 17 Sa 2664/04 - LAG Düsseldorf vom 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - jeweils mwN; Musielak/Huber ZPO § 940 Rz. 14).

    Daraus ergibt sich, dass der sukzessive Untergang des Beschäftigungsanspruchs durch Zeitablauf für den Verfügungsgrund nicht ausreicht (vgl. LAG Berlin 4. Oktober 2005 - 12 Sa 1267/05 - ; LAG Düsseldorf vom 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - GMP/Germelmann 7. Aufl. § 62 Rn. 105).

  • BAG, 22.01.2003 - 9 AZB 7/03

    Rechtsbeschwerde im einstweiligen Verfügungsverfahren

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2011 - 3 Ta 7/11
    Gegen die vorliegende Entscheidung ist ein weiteres Rechtsmittel nicht statthaft, § 72 Abs. 4 ArbGG findet entsprechende Anwendung (vgl. BAG 22. Januar 2003 - 9 AZB 7/03-, NZA 2003, 399 mwN).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2011 - 3 Ta 7/11
    Infolge dessen ist gem. § 940 ZPO eine Befriedigungsverfügung - trotz ihrer nicht nur sichernden, sondern befriedigenden Wirkung und der damit verbundenen Vorwegnahme der Entscheidung im Hauptsacheverfahren - nötig und damit zulässig, wenn sie zur Erfüllung des rechtsstaatlichen Justizgewährungsanspruchs auf effektiven Rechtschutz erforderlich ist (vgl. BVerfG 16. Mai 1995 - 1 BvR 1087/91, BVerfGE 93, 1 ).
  • LAG Berlin, 16.09.2004 - 10 Sa 1763/04

    Weiterbeschäftigungsanspruch, BR-Beschluss, Darlegungslast

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2011 - 3 Ta 7/11
    bb) Zum Teil wird vertreten, dass bei einem Beschäftigungsanspruch der Verfügungsgrund bereits deshalb besteht, weil andernfalls der endgültige Rechtsverlust allein durch den Zeitablauf drohe (vgl. zB LAG Hamburg 25. Mai 2010 - 1 SaGa 3/10 - Juris-Rn. 62; LAG Hamm 6. November 2007 - 14 SaGa 39/07 - Juris-Rn. 52ff, jedenfalls dann, wenn unzweifelhaft ein Beschäftigungsanspruch besteht; zu einem Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG LAG Berlin-Brandenburg 25. März 2010 - 2 Ta 387/10 - Juris-Rn. 36; LAG Berlin-Brandenburg 16. September 2004 - 10 Sa 1763/04 Juris-Rn. 27, LAGE Nr. 3 zu § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht).
  • LAG Berlin, 04.01.2005 - 17 Sa 2664/04
    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2011 - 3 Ta 7/11
    Der Antragsteller muss auf die Erfüllung seines Anspruchs dringend angewiesen sein, die geschuldete Handlung ist so kurzfristig zu erbringen, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist und der dem Antragsteller aus der Nichterfüllung drohende Schaden muss außer Verhältnis zu dem Schaden stehen, der dem Antragsgegner aus der sofortigen vorläufigen Erfüllung droht (vgl. LAG Berlin 4. Oktober 2005 - 12 Sa 1267/05 - LAG Berlin vom 4. Januar 2005 - 17 Sa 2664/04 - LAG Düsseldorf vom 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - jeweils mwN; Musielak/Huber ZPO § 940 Rz. 14).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.03.2010 - 2 Ta 387/10

    Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigungsanspruch - keine Unmöglichkeit der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2011 - 3 Ta 7/11
    bb) Zum Teil wird vertreten, dass bei einem Beschäftigungsanspruch der Verfügungsgrund bereits deshalb besteht, weil andernfalls der endgültige Rechtsverlust allein durch den Zeitablauf drohe (vgl. zB LAG Hamburg 25. Mai 2010 - 1 SaGa 3/10 - Juris-Rn. 62; LAG Hamm 6. November 2007 - 14 SaGa 39/07 - Juris-Rn. 52ff, jedenfalls dann, wenn unzweifelhaft ein Beschäftigungsanspruch besteht; zu einem Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG LAG Berlin-Brandenburg 25. März 2010 - 2 Ta 387/10 - Juris-Rn. 36; LAG Berlin-Brandenburg 16. September 2004 - 10 Sa 1763/04 Juris-Rn. 27, LAGE Nr. 3 zu § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht).
  • LAG Hamburg, 25.05.2010 - 1 SaGa 3/10

    Weiterbeschäftigungsanspruch nach ordnungsgemäßem Widerspruch des Betriebsrates

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2011 - 3 Ta 7/11
    bb) Zum Teil wird vertreten, dass bei einem Beschäftigungsanspruch der Verfügungsgrund bereits deshalb besteht, weil andernfalls der endgültige Rechtsverlust allein durch den Zeitablauf drohe (vgl. zB LAG Hamburg 25. Mai 2010 - 1 SaGa 3/10 - Juris-Rn. 62; LAG Hamm 6. November 2007 - 14 SaGa 39/07 - Juris-Rn. 52ff, jedenfalls dann, wenn unzweifelhaft ein Beschäftigungsanspruch besteht; zu einem Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG LAG Berlin-Brandenburg 25. März 2010 - 2 Ta 387/10 - Juris-Rn. 36; LAG Berlin-Brandenburg 16. September 2004 - 10 Sa 1763/04 Juris-Rn. 27, LAGE Nr. 3 zu § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht).
  • LAG Hamm, 18.02.1998 - 3 Sa 297/98

    Anforderungen für die Darlegung eines Verfügungsgrundes beim Antrag auf

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2011 - 3 Ta 7/11
    Dies setzt ein gesteigertes Beschäftigungsinteresse voraus (vgl. auch LAG München 10. November 2005 - 3 Sa 867/05 - LAG Hamm 18. Februar 1998 - 3 Sa 297/98 - NZA-RR 1998, 422, Ostrowicz/Künzl/Schäfer, Handbuch des arbeitsgerichtlichen Verfahrens Seite 457 f).
  • LAG Hamm, 06.11.2007 - 14 SaGa 39/07

    Allgemeine Geschäftsbedingungen, Beschäftigungsanspruch, einstweilige Verfügung,

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2011 - 3 Ta 7/11
    bb) Zum Teil wird vertreten, dass bei einem Beschäftigungsanspruch der Verfügungsgrund bereits deshalb besteht, weil andernfalls der endgültige Rechtsverlust allein durch den Zeitablauf drohe (vgl. zB LAG Hamburg 25. Mai 2010 - 1 SaGa 3/10 - Juris-Rn. 62; LAG Hamm 6. November 2007 - 14 SaGa 39/07 - Juris-Rn. 52ff, jedenfalls dann, wenn unzweifelhaft ein Beschäftigungsanspruch besteht; zu einem Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG LAG Berlin-Brandenburg 25. März 2010 - 2 Ta 387/10 - Juris-Rn. 36; LAG Berlin-Brandenburg 16. September 2004 - 10 Sa 1763/04 Juris-Rn. 27, LAGE Nr. 3 zu § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht).
  • LAG München, 10.11.2005 - 3 Sa 867/05

    Überraschungsklausel

  • LAG Hamburg, 23.08.2017 - 5 SaGa 2/17

    Einstweilige Verfügung - Beschäftigungsanspruch bis zum Ablauf der

    Der Antragsteller muss auf die Erfüllung seines Anspruchs dringend angewiesen sein, die geschuldete Handlung ist so kurzfristig zu erbringen, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist und der dem Antragsteller aus der Nichterfüllung drohende Schaden muss außer Verhältnis zu dem Schaden stehen, der dem Antragsgegner aus der sofortigen vorläufigen Erfüllung droht (vgl. LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2011 - 3 Ta 7/11 -, juris).
  • ArbG Aachen, 12.03.2024 - 2 Ga 6/24

    Stufenweise Wiedereingliederung; Beschäftigung; Beschäftigungsanspruch;

    Der Verfügungskläger muss auf die Erfüllung seines Anspruchs dringend angewiesen sein, die geschuldete Handlung ist so kurzfristig zu erbringen, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist und der dem Verfügungskläger aus der Nichterfüllung drohende Schaden muss außer Verhältnis zu dem Schaden stehen, der dem Antragsgegner aus der sofortigen vorläufigen Erfüllung droht(LAG Hamburg v. 24.07.2013 - 5 SaGa 1/13, juris, Rn. 38; LAG Berlin-Brandenburg v. 12.01.2011 - 3 Ta 7/11, juris, Rn. 45; Schleusener , in: Germelmann/Matthes/Prütting, 10. Aufl. 2022, § 62 ArbGG Rn. 98).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2011 - 4 SaGa 432/11

    Einstweilige Verfügung - Verfügungsgrund auch für Weiterbeschäftigungsanspruch

    Nach überwiegender und zutreffender Auffassung genügt weder das unzweifelhafte Bestehen eines Beschäftigungsanspruchs noch der aufgrund Zeitablaufs drohende Rechtsverlust dieses Beschäftigungsanspruchs für das Vorliegen eines Verfügungsgrundes (LAG Berlin-Brandenburg 12. Januar 2011 - 3 Ta 7/11 - nv.

    Hierzu hat bereits die 3. Kammer des LAG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 12. Januar 2011 - 3 Ta 7/11- nv.) im Hinblick auf den allgemeinen Weiterbeschäftigungsantrag ausgeführt:.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - 4 SaGa 2600/11

    Einstweilige Verfügung - Weiterbeschäftigungsanspruch

    Nach überwiegender und zutreffender Auffassung genügt weder das unzweifelhafte Bestehen eines Beschäftigungsanspruchs noch der aufgrund Zeitablaufs drohende Rechtsverlust dieses Beschäftigungsanspruchs für das Vorliegen eines Verfügungsgrundes (LAG Berlin-Brandenburg - 12. Januar 2011 - 3 Ta 7/11 - nv., LAG Berlin 4. Oktober 2005 - 12 Sa 1267/05 - LAG Berlin vom 4. Januar 2005 - 17 Sa 2664/04 - LAG Düsseldorf 17. November 2010 - 12 SaGa 19/10 - nv, zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - MDR 2005, 1419, mwN, LAG Köln 21. Juli .2010 - 3 SaGa 8/10 - nv., zitiert nach juris; GK-ArbGG/Vossen Stand September 2008 § 62 Rn. 64 und 70, GMPM/Germelmann ArbGG 7. Aufl. § 62 Rn. 105, BCF/Creutzfeld ArbGG 5. Aufl. § 62 Rn. 102, Reinhard/Kliemt, NZA 2005, 547).

    Hierzu hat bereits die 3. Kammer des LAG Berlin-Brandenburg (12. Januar 2011 - 3 Ta 7/11-) ausgeführt:.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - 4 SaGa 2600/10

    Unbegründeter Eilantrag einer Altenpflegerin auf vertragsgerechte Beschäftigung

    Nach überwiegender und zutreffender Auffassung genügt weder das unzweifelhafte Bestehen eines Beschäftigungsanspruchs noch der aufgrund Zeitablaufs drohende Rechtsverlust dieses Beschäftigungsanspruchs für das Vorliegen eines Verfügungsgrundes (LAG Berlin-Brandenburg - 12. Januar 2011 - 3 Ta 7/11 - nv., LAG Berlin 4. Oktober 2005 - 12 Sa 1267/05 - LAG Berlin vom 4. Januar 2005 - 17 Sa 2664/04 - LAG Düsseldorf 17. November 2010 - 12 SaGa 19/10 - nv, zitiert nach juris; LAG Düsseldorf 1. Juni 2005 - 12 Sa 352/05 - MDR 2005, 1419 , mwN, LAG Köln 21. Juli .2010 - 3 SaGa 8/10 - nv., zitiert nach juris; GK-ArbGG/Vossen Stand September 2008 § 62 Rn. 64 und 70, GMPM/Germelmann ArbGG 7. Aufl. § 62 Rn. 105, BCF/Creutzfeld ArbGG 5. Aufl. § 62 Rn. 102, Reinhard/Kliemt, NZA 2005, 547).

    Hierzu hat bereits die 3. Kammer des LAG Berlin-Brandenburg (12. Januar 2011 - 3 Ta 7/11-) ausgeführt:.

  • LAG Hamburg, 24.07.2013 - 5 SaGa 1/13

    Einstweilige Verfügung - Beschäftigungsanspruch bis zum Ablauf der

    Der Antragsteller muss auf die Erfüllung seines Anspruchs dringend angewiesen sein, die geschuldete Handlung ist so kurzfristig zu erbringen, dass die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist und der dem Antragsteller aus der Nichterfüllung drohende Schaden muss außer Verhältnis zu dem Schaden stehen, der dem Antragsgegner aus der sofortigen vorläufigen Erfüllung droht (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 12. Januar 2011 - 3 Ta 7/11- mwN., juris).
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